Wegfall der Elternanteile an den Schülerbeförderungskosten
Posted on | September 1, 2008 | No Comments
“… Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung wollen wir zukünftig direkt den kommunalen Stellen zukommen lassen, die auch die Kosten für die Beförderung tragen….” – diese Aussage tätigte Stanislaw Tillich in seiner Regierungserklärung am 18. Juni 2008.
Wir nehmen dieses Angebot ernst. Unsere Fraktion möchte in einem Antrag an den Kreistag, unseren Landrat, Herrn Michael Geisler (CDU) beauftragen:
- die Regelungen der Kostentragung der Schülerbeförderung der beiden bisherigen Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis, mit der Zielrichtung einer Anpassung, und spätestens mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 des Wegfalls der Elternanteile an den Schülerbeförderungskosten, zu überarbeiten, und dem Kreistag einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.
- einen für die Satzungsänderung notwendigen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, welcher insbesondere das vom Ministerpräsidenten Tillich am 18. Juni 2008 in der Regierungserklärung zugesagte Unterstützungsangebot von direkten Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung aufgreift.
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen weist im § 23 Absatz 3 den Landkreisen und
kreisfreien Städten die Zuständigkeit für die notwendige Beförderung der Schüler auf dem
Schulweg zu und räumt den Trägern ein, die Einzelheiten durch Satzung zu regeln.
Die Antragstellerin beabsichtigt mit der Satzungsänderung einen Abbau der finanziellen
Benachteiligung der Schüler, welche zum Schulbesuch längere Wege in Kauf nehmen
müssen.
Mit dem Wegfall des vom Elternhaus zu tragenden Eigenanteils leistet der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge einen wichtigen Beitrag zum gleichberechtigten Bildungszugang.Zur Finanzierung soll auf das Angebot des Freistaates zurückgegriffen werden. Darüberhinaus ergeben sich durch den Wegfall eines Großteils des bisherigen Bearbeitungsaufwandes Kostenentlastungen innerhalb der Verwaltung.
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