Falk Neubert:

Für eine neue soziale Idee.

Neues Rundfunkfinanzierungsmodell noch sozial unausgewogen

Posted on | Juni 11, 2010 | No Comments

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sieht die Einführung eines neuen Rundfunkfinanzierungsmodells ab 2013 vor. Die darin vorgesehene Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr ist angesichts der Tatsache, dass man schon heute mit Handys Radio hören und mit Notebooks fernsehen kann, notwendig und überfällig. Die Neuregelung ist deshalb durchaus geboten.

Das vorgeschlagene Modell einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zeichnet sich jedoch, wie vieles in diesen Tagen, durch eine erhebliche soziale Schieflage aus. Dafür können die Ministerpräsidenten kein Verständnis erwarten. So ist es überhaupt nicht einzusehen, warum alle Privathaushalte unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen mit dem gleichen Pauschalbetrag belastet werden. Die Notwendigkeit der Neuregelung würde hier die Einführung einer sozial gerechten einkommensabhängigen Differenzierung anstatt der bisherigen Differenzierung nach Gerätebesitz durchaus ermöglichen.

Es gibt auch keinen nachvollziehbaren Grund, bisherige Gebührenbefreiungen für einkommensschwache Personengruppen oder als Nachteilsausgleich für behinderte Menschen irgendwie zu beschneiden. Hier werden wir auf die Beibehaltung bisheriger Reglungen drängen.

Höchst ungerecht ist es auch, dass die von der Mitarbeiteranzahl abhängige Betriebsstättenabgabe mit einer starken Degression versehen wurde. Kleine Handwerksbetriebe müssen pro Mitarbeiter einen vierzigmal so hohen Beitrag zahlen wie Großbetriebe.

Systematisch überhaupt nicht mehr zu begründen ist es, warum gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, gemeinnützige Vereine und freiwillige Feuerwehren, die gegenwärtig massiv von Mittelkürzungen betroffen sind, überhaupt mit einem Rundfunkbeitrag belastet werden. Hier wird kein Gewinn erzielt, die ehrenamtlich Tätigen sind bereits über ihre eigene Haushaltsgebühr ausreichend beteiligt. Besonders schräg ist es, dass bei freiwilligen Feuerwehren außer dem Grundbeitrag für die Feuerwache auch noch für jedes Feuerwehrauto sechs Euro im Monat fällig werden.

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