Keine Supermeldebehörde GEZ – Staatsregierung muss Argumente des Datenschutzbeauftragten ernst nehmen!
Posted on | Juli 21, 2010 | No Comments
Die vom sächsischen Datenschutzbeauftragten vorgetragenen Argumente müssen ernst genommen werden. Die Staatsregierung steht in der Pflicht, bei der anstehenden Entwicklung des endgültigen neuen Modells des Rundfunkbeitrages auch den Datenschutzbeauftragten mit ins Boot zu nehmen.
Eine Supermeldebehörde mit unkontrolliertem Zugriff und unzureichendem Datenschutz darf es nicht geben. Statt ein neues Bürokratiemonster GEZ auferstehen zu lassen, sollte besser überprüft werden, inwieweit der Einzug des Rundfunkbeitrages nicht von Behörden sichergestellt werden kann, welche die notwendigen Haushaltsdaten ohnehin erheben (bspw. Einwohnermeldebehörde, Finanzamt, o. ä).
Unabhängig von der Frage der Erhebung des zukünftigen Rundfunkbeitrages ist die derzeitige Idee einer einheitlichen Haushaltsabgabe sozial ungerecht. Aus unserer Sicht ist es dringend nötig, den Rundfunkbeitrag sozial zu staffeln.
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