Debatte zu einen Modell der Rundfunkgebühr
Posted on | Mai 20, 2010 | 1 Comment
Unter dem Titel “Abkehr von der GEZ-Gebühr: Neue Wege zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung” hatte die Koalitionsfraktionen von FDP und CDU eine Antrag zur aktuellen Debatte gestellt. Im Mittelpunkt stand dabei die Diskussion des Gutachtens von Prof. Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über eine Haushaltsabgabe.
Sehr geehrter Herr Präsident!Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich war durchaus gespannt, welche Zielrichtung und welche Motivation mit der Debatte verbunden sein würden. Sie kam mit dem Begriff „GEZ-Gebühr“ in ihrem Titel etwas denunziatorisch daher; wir reden hier aber von einer Rundfunkgebühr, die von einer Behörde erhoben wird. Das wird übrigens auch in Zukunft so sein, Herr Clemen.
(Robert Clemen, GDU: Eingetrieben!)
Die Einrichtung wird dann “Haushaltsabgabeneinzugszentrale” oder ähnlich heißen. Das wollte ich zu Beginn klarstellen.
Herr Herbst hat darauf hingewiesen – dafür bin ich ihm dankbar -, dass die Debatte tatsächlich dafür geeignet ist, ein medienpolitisches Thema im Vorfeld im Landtag zu diskutieren und möglicherweise dem Staatsminister Anregungen für die kommenden Beratungen über die endgültige Ausgestaltung des Modells mitzugeben, denn es liegt noch nicht vor. Ich würde mich freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wenn das auch bei anderen Fragen möglich wäre. Zum Beispiel wäre es schön gewesen, wenn wir auch über den Jugendmedienstaatsvertrag vorher hätten diskutieren können.
(Beifall des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion)
Eine Anhörung dazu wurde uns aber abgelehnt.
Wir stehen vor der Frage nach einem neuen Modell für die Rundfunkfinanzierung. Es wird 2013 in Kraft treten. Bereits in den vergangenen Jahren hat eine intensive Diskussion darüber stattgefunden. Wir stehen kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz, auf der abschließend darüber beraten wird, wie ein solches Modell auszugestalten ist.
Es geht um nicht weniger als um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Wenn uns die Umstellung der Gebührenfinanzierung nicht gelingt und Aufkommensneutralität im Sinne der Beibehaltung des Niveaus der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewahrt bleibt, dann besteht die Gefahr, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Versenkung verschwindet. In der veröffentlichten Meinung, auch in Zeitungen, erleben wir den Versuch einer Delegitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine solche Delegitimation ist mit der LINKEN nicht zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kirchhof-Gutachten liegt vor. Es war eigentlich für den Januar avisiert. Geprüft werden sollten insbesondere zwei Fragen: Inwieweit ist es möglich, von der jetzigen Rundfunkgebühr zu einer Haushaltsabgabe zu wechseln, ohne mit dem Beihilferecht der EU in Konflikt zu kommen? Inwieweit ist es möglich, Betriebsstätten in dieses Modell aufzunehmen?
Man muss sich immer wieder vergegenwärtigen: Dieses Gutachten ist tatsächlich ein Gutachten, kein Modell. Es bewertet nur Fragestellungen und gibt Denkanregungen. Das Modell muss die Politik ausgestalten.
(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion und der SPD)
Dabei sind Nuancen wie die Umsetzung der Betriebsstättenabgabe und von Befreiungstatbeständen zu beachten. Auch ist die Frage der Werbung zu klären. Entsprechende Antworten müssen erst vorliegen, damit dieses Modell endgültig bewertet werden kann.
Ich möchte Grundsätze nennen, die für uns als LINKE wichtig sind: Erstens. Die Gebühren dürfen für die Nutzer nicht steigen. Zweitens. Notwendig ist Aufkommensneutralität im Sinne eines konstanten Niveaus der Finanzierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks.Drittens. Die Abkehr vom – längst überholten – gerätebezogenen Finanzierungsmodell halten wir für sinnvoll und notwendig. Ich kenne nicht das Beispiel der Fischdosen, Herr Clemen, könnte aber genug andere Beispiele nennen, mit denen ich die Frage der Empfangbarkeit ins Absurde treiben könnte. Viertens. Mit dem neuen Modell darf keine GEZ-Schnüffelei mehr verbunden sein. Dazu muss man sich allerdings vor Augen führen, dass die GEZ-Schnüffelei, die viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht auf die Palme bringt, erst das Ergebnis eines gerätebezogenen Modells ist. Dann wird nämlich teilweise Absurdes versucht.
(Michael Weichert, GRÜNE: Die Stasi-Mentalität steckt dahinter!)
So werden Adressen gekauft, was Kosten verursacht. Es werden Menschen angeschrieben, die bereits verstorben sind. Teilweise wird von Hunden GEZ-Gebühr verlangt. Im Petitionsausschuss des Landtages haben wir recht häufig mit solchen Fällen zu tun. Diese Art des Vorgehens trägt nicht gerade zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei.
Unser fünfter Schwerpunkt für ein neues Modell ist eine sozial gerechte Ausgestaltung der Rundfunkgebühr. Die Haushaltsabgabe ist so, wie sie jetzt konzipiert ist, sozial nicht gerecht. Unterschiedliche Lebenssituationen werden nicht berücksichtigt. Der ALG-I-Empfänger, der mit seinem Einkommen knapp über der Grenze liegt und allein lebt, bezahlt genauso viel wie jemand, der in einer Villa lebt, Einkommensmillionär ist, eine große Familie hat und mehrere Fernsehgeräte aufgestellt hat.
Vor diesem Hintergrund ist unser Anliegen, unser Begehr an die Staatsregierung, in die Haushaltsabgabe eine Komponente der sozialen Gerechtigkeit einzubauen und eine verkappte Kopfsteuer nicht Realität werden zu lassen. Ich denke, das Thema wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Herzlichen Dank.
(Beifall bei der Linksfraktion)
Zweite Rede
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Gestatten Sie mir auch, noch einige Anmerkungen zu Punkten der Debatte zu machen. Herr Clemen, wenn Sie sagen, dass junge Menschen sich sozusagen von öffentlich-rechtlichen Medien abwenden und eher neuen Medien zuwenden, dann mag das sein; ganz klar.
(Robert Clemen, CDU: Von beiden Systemen!)
Klar. Der Punkt, der mich dabei immer ärgert, ist – wenn ich zum Beispiel selber in einer Mediathek Dinge konsumiere -, dass wir diese Sieben-Tage-Regelung eingeführt haben, dass also bestimmte Dinge nur sieben Tage im Netz vorrätig sind. Das ist der Punkt, der kontraproduktiv wirkt für das Konsumverhalten oder das Rezipientenverhalten junger Menschen und die Bereitstellung öffentlich-rechtlicher Angebote. Das muss man ganz klar sagen.
(Beifall der Abg. Dr. Andre Hahn, Linksfraktion, und Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)
Zweiter Punkt: Wir sind in der Debatte um ein neues Rundfunkgebührenmodell natürlich auch immer wieder mit der Frage konfrontiert – die beschäftigt uns jetzt und muss uns auch bei der Umstellung beschäftigen -: Wie funktioniert ein ARD-Finanzausgleich neu? Wir kommen gar nicht darum herum. Das haben Sie mit den Wegzügen aus dem Sendegebiet beschrieben. Da sind wir in einem großen Dilemma. Das andere Problem sind die Befreiungstatbestände. Die zunehmende Armut und sozusagen auch Hartz IV und die damit verbundene Befreiung – wenngleich die Befreiung vernünftig ist – werden aber nicht kompensiert durch Zahlungen von staatlicher Seite innerhalb der Sozialleistungen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Das heißt, das Geld fällt einfach 1 : 1 weg. Das hat auch Finanzprobleme bei uns im Sendegebiet des MDR zur Folge.
Herr Gerstenberg, Sie haben gesagt – - Oder fangen wir einmal anders an. Ich hatte vorhin gesagt, dass de facto diese Haushaltsabgabe das Problem innehat, dass sie versucht, Haushalt gleich Haushalt, die eigentlich unterschiedlich sind, einheitlich zu bewerten und als Maßstab heranzuziehen, also eine verkappte Kopfpauschale. Unabhängig davon, was sich hinter dem Haushalt verbirgt, ob es, wie gesagt, der einkommensschwache Einpersonenhaushalt ist oder ob es eine einkommensstarke, große Familie mit vielen Fernsehern ist: Alle bezahlen nach dem Modell der Haushaltsabgabe, das jetzt diskutiert wird, die gleiche Gebühr. Das ist eine verkappte Kopfsteuer auf der Haushaltsebene.
Dazu sagen wir: Es muss eine soziale Staffelung möglich sein, sodass auch unterschiedliche Beiträge gezahlt werden. Vor diesem Hintergrund sind die Argumente, die auch Kirchhoff in dem Gutachten vorbringt und die vorhin Herr Herbst angeführt hat, dass man eigentlich mit der Erhebung einer Rundfunkgebühr oder einer Medienabgabe oder wie auch immer auf die Personenebene gehen müsste, gar nicht so schlecht, allerdings auch dort ganz klar nicht als Kopfpauschale, sondern auch dort ganz klar sozial gestaffelt. Denn nur so bekommt man eine soziale Gerechtigkeit in dieses System der Rundfunkgebühren.
Wenn man sich das Gutachten genau durchliest, merkt man, dass Kirchhoff an dieser Stelle etwas freihändig argumentiert. Er geht in die Richtung: In einem Haushalt finden von den Älteren und den Jüngeren völlig unterschiedliche Rezeptionen statt, die zusammenkommen und die somit das Mittel bilden. Über diese Form rechtfertigt er die Haushaltsabgabe. Das ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Wie gesagt, wir brauchen eine soziale Staffelung. Das ist die zentrale Frage.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der Linksfraktion)
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One Response to “Debatte zu einen Modell der Rundfunkgebühr”
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Mai 21st, 2010 @ 00:09
[quote]wir reden hier aber von einer Rundfunkgebühr, die von einer Behörde erhoben wird.[/quote]
Die GEZ ist keine Behörde im eigentlichen Sinne!
Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie des Deutschlandfunkes die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet.
Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch nur eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.
Denn noch sind die Vorschlage eine neuen GEZ Gebühr für alle zu verwirklichen eine reine und perfide Schutzgelderpressung am Volk.
Jeder Haushalt wird dann das Schutzgeld zahlen müssen, um diesen Schmarotzenden Mafia ähnlichen Verein am Leben zu halten. Es ist dann so, als würde man in Palermo die GEZ Schutzgeldeintreiber von der Straße jagen, weil die so viel Unruhe in die Bevölkerung verursachen. Das Schutzgeld müsste dann an den Staat abgeführt werden, der es sodann an die verschiedenen Mafiaorganisationen verteilt.
Eine Änderung zu fairen Gebühren steht noch nicht an.
Besser wäre Zitat von Bernd Höcker: ” Alles das, was allen nutzt, auch denen, die es weder sehen noch hören, wird von der Steuer finanziert. Dazu gehören Deutschkurse für Zuwanderer, damit die Integration gefördert wird, Schulfunk für die Kinder – auch davon haben alle was – sowie Telekollegs zur beruflichen Weiterbildung in gefragten Berufen.
Alles andere muss durch freiwillige Dekodergebühren oder durch Werbung finanziert werden. Das gilt natürlich auch für die Öffentlich-Rechtlichen.
Und noch ein Zitat von Bernd Höcke:
“Kirchhofs Expertise führt nicht zu einer Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch nicht zur Sparsamkeit. Diese Pauschale greift die freie Entscheidung des Bürgers an, sich sein Medium selbst zu wählen, da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Jeder soll nun für Gottschalk, Schmidt und Silbereisen zahlen, auch Menschen, die keine Rundfunkgeräte haben. Man kann dieses geplante Übel auch volkswirtschaftlich ausdrücken: Über sieben Milliarden Euro können nicht frei in den Markt fließen. Kirchhofs Vorschläge sind nicht nur ein Frontalangriff auf die private Fernsehkonkurrenz (das war auch schon die Rundfunkgebühr), sondern auch auf die Printmedien. Es steht eben weniger Geld am Markt für Zeitungen oder Bücher zur Verfügung. Kirchhof propagiert damit die miserabelste Medienpolitik, die man sich vorstellen kann!
Nicht nur die GEZ muss abgeschafft werden, sondern auch das Zwangsgeld für das GEZ-Fernsehen, weil es in der Bevölkerung keine Akzeptanz mehr dafür gibt. Das weiß auch Kirchhof. Und obwohl er das weiß wirbt Kirchhof damit, den Zwang noch weiter zu erhöhen und will uns das auch noch als Fortschritt verkaufen. ”
Und jetzt so empfinde ich, sollten die Politiker die den Geldgürtel am Volk immer enger schnallen , die sollten mit aller Macht schnell arbeiten, das jeder Bürger frei entscheiden kann, sein Medium selbst zu wählen.
Die GEZ verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) Grund Gesetz
Dort heißt es: “Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.”
Rundfunk ist eine frei zugängliche Quelle und die geräteabhängige Gebühr, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Leistung steht, ist ein unzulässiger Hinderungsgrund. Insbesondere der Zugang zur Informationsquelle Internet wird durch die neue PC-Gebühr (erzwungener Sprachgebrauch: “Die gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte”) behindert.
So schreibt auch der Mainzer Ministerialdirigent Professor Dr. Siegfried Jutzi in der Ausgabe 6/2008 der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, NVwZ (603, 608): “Die Rundfunkgebühr in ihrer gegenwärtigen Form verstößt – jedenfalls im digitalen Zeitalter der Konvergenz – gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit. Eine freiheitliche, grundrechtsfundierte Gesellschaftsordnung verträgt keine – auch keine geringen – Abgaben für die Inanspruchnahme bürgerlicher Freiheiten, wenn es an einem sachlichen Konnex zwischen Finanzierungszweck und Freiheitsbetätigung fehlt.”
der Kleine